Manche Eltern sind ernsthaft überfordert, wenn es um die Versorgung ihrer Kinder geht. Wenn sie es nicht mehr schaffen, helfen wir bei der Suche nach geeigneten, liebevollen Pflegeeltern.
Manchmal muss es schnell gehen. Wo ein Kind in Gefahr ist, wird es eventuell sofort von seinen Eltern getrennt. Ist das Kind unter drei Jahre alt, dann bringen wir es vorübergehend in einer Familie unter, die sich für solche Fälle bereit hält. Gerade einem Kleinkind hilft die Wärme und Geborgenheit einer Bereitschaftspflege-Familie, seine schlimmen Erfahrungen zu verarbeiten. Diese Hilfe führen wir gemäß § 27 ff. oder § 42 SGB VIII durch.
Pflegefamilien können aber auch ein neues Zuhause werden. Wenn ein Kind dauerhaft nicht bei seinen Eltern leben kann, dann kann es in einer Pflegefamilie groß werden. Wir bereiten Paare oder Einzelpersonen darauf vor. Pflegefamilie und Kind begleiten wir während des gesamten Pflegeverhältnisses. Auch Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern betreuen wir. Wir bieten Fortbildungen, Wochenendseminare und Gruppenaktivitäten für die Pflegeeltern an. Die so genannte Vollzeitpflege vermitteln wir nach § 33 SGB VIII.
Für Kinder mit besonderen Entwicklungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten gibt es spezielle Pflegefamilien, die Erziehungsstellen nach § 33 Satz 2 SGB VII. Sie sind besonders qualifiziert, haben eine pädagogische Ausbildung oder nachgewiesene, langjährige pädagogische Erfahrung. Gemeinsam mit den Pflegeeltern, Schulen und Therapeuten setzen wir uns dafür ein, dass die Kinder ihre Schwierigkeiten überwinden können.
Alle Pflegeverhältnisse vermitteln wir in Zusammenarbeit mit dem Bezirkssozialdienst des Jugendamtes.