Gut vertreten Mit unserem Betreuungsverein

Gesetzliche Betreuungen

Jeder Mensch hat Rechte, doch manche können sie nicht selbst wahrnehmen. Wenn etwa geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen keine selbstständigen Entscheidungen treffen können, bekommen sie einen gesetzlichen Betreuer. Er wird vom Betreuungsgericht eingesetzt. Er nimmt die Interessen des Betreuten gerichtlich und außergerichtlich wahr.

Wann und wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Vertretungsrecht

Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zeitweise oder auf Dauer selbständig zu regeln (zum Beispiel finanzielle, Wohnungs- oder Heimangelegenheiten, medizinische Versorgung oder ärztliche Behandlung). In diesem Fall wird einem anderen Menschen ein Vertretungsrecht eingeräumt. Ein solcher gesetzlicher Vertreter heißt "Betreuer" (nach Bürgerlichem Gesetzbuch) und wird durch das Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert.

Amtsgericht entscheidet

Die Betreuung kann sowohl auf Antrag eines Kranken oder Behinderten eingerichtet werden, als auch durch Anregung von dritter Seite. In beiden Fällen ist das zuständige Amtsgericht (in der Regel das Amtsgericht Düsseldorf in Absprache mit der Betreuungsstelle der Stadt Düsseldorf) zur Ermittlung verpflichtet. Ein Arzt muss bescheinigen, dass eine Krankheit oder Behinderung vorliegt und die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sinnvoll ist.

Immer befristet

Das Amtsgericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer und definiert in der "Bestellungsurkunde" seine Aufgaben, zum Beispiel die Vermögenssorge oder die medizinische Versorgung. Die gesetzliche Betreuung wird durch das Amtsgericht immer befristet, kann aber wieder verlängert werden.

Fachkompetenz für schwierige Fälle

Oft übernimmt ein Familienmitglied die Betreuung ehrenamtlich. Wenn Sie sich als Angehöriger mit der Aufgabe aber überfordert fühlen, können Sie sich an den Betreuungsverein wenden. In besonders anspruchsvollen Fällen kann die Betreuung an eine unserer Fachkräfte übertragen werden.

Wer kann Betreuer werden?

Grundsätzlich kann jeder Volljährige, der selbst nicht unter Betreuung steht, zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden. Nahe Angehörige, Eltern, Kinder und Ehegatten sollen bei der Auswahl eines Betreuers vorrangig berücksichtigt werden. Sie können als Betreuer nur dann abgelehnt werden, wenn der potenziell Betreute selbst es nicht wünscht, eine Interessenkollision zu befürchten ist oder ernste Zweifel an der Eignung bestehen. Es besteht aber keine Verpflichtung zur Übernahme der Betreuung durch einen Angehörigen.

Betreuung als Ehrenamt

Nicht immer ist es nötig, dass ein hauptamtlicher Betreuer die Interessen eines Betreuten wahrt. Wir freuen uns, wenn Sie sich für Menschen als ehrenamtlicher Betreuer bei uns engagieren. Sie sind dann über uns haftpflichtversichert und können unsere regelmäßigen Fortbildungen kostenlos nutzten. Dieses Angebot gilt auch für alle, die als Bevollmächtigte die Interessen eines anderen Menschen wahrnehmen.

Informationen zum Ehrenamt als Betreuer

Über die Hälfte aller in Deutschland geführten Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. In Düsseldorf werden z. Zt. etwa 3000 Menschen durch ehrenamtliche Betreuer betreut. Davon sind die meisten nahe Angehörige des Betreuten. Es gibt aber immer mehr Menschen, die ehrenamtlich jemanden betreuen, der ihnen bisher fremd war. Der Betreuungsverein der Diakonie in Düsseldorf begleitet über hundert ehrenamtlich engagierte Menschen, von denen gut zehn Prozent als Bevollmächtigte tätig sind. Sie alle werden von fach- und sachkundigen Mitarbeitern unterstützt.

Termine für ehrenamtliche Betreuer

Stammtisch für ehrenamtliche Betreuer

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen auszutauschen, Rat zu suchen oder einfach nur zuzuhören. Wir treffen uns im café drrüsch, Langerstraße 2, von 18 bis 20 Uhr.

Termine 2013, dienstags: 05.02., 09.04., 04.06., 06.08., 08.10., 03.12


Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer

Hier referieren Fachleute zu ausgewählten Themen aus dem Bereich der gesetzlichen Betreuungen. Die Veranstaltungen finden statt im Besprechungsraum der Versöhnungskirche, Platz der Diakonie 2, von 18 bis 20 Uhr.

Termine 2013: 16.04., 25.06., 12.11.

 

Wenn Sie nähere Informationen zu den obigen Veranstaltungen möchten, können Sie uns gerne anrufen.

Beratung zur Vorsorge

Eine Krankheit, ein Unfall oder zunehmendes Alter können jeden Menschen in die Situation bringen, dass er seine Wünsche und Vorstellungen nicht mehr äußern kann. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind die geeigneten Möglichkeiten, wie Sie schon jetzt Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können.

Die Blaue Karte

Mit der "Blauen Karte" der Diakonie haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorausverfügungen bei uns datengeschützt zu hinterlegen. Im Ernstfall sind sie dann sofort abrufbar. Im Betreuungsverein beraten wir Sie dazu gerne.

Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Auch wenn Sie keine nahen Angehörigen haben, können Sie sich mit Hilfe einer Betreuungsverfügung absichern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins beraten Sie, was in welcher Situation zu tun ist.

Patientenverfügung

Immer mehr Menschen sehen in neuen medizinisch-technischen Möglichkeiten nicht mehr nur einen Fortschritt im Sinne des Erhalts der Gesundheit, sondern haben Angst, gegen ihren Willen am Leben erhalten zu werden. Patientenverfügungen sind eine Möglichkeit, Wünsche und Vorstellungen festzulegen, an die sich die behandelnden Ärzte halten müssen. Nach einem mehrere Jahre dauernden Entscheidungsprozess gilt seit dem 1. September 2009 das neue Gesetz zur Patientenverfügung. Zur Durchsetzung einer Patientenverfügung wird immer ein Betreuer oder Bevollmächtigter benötigt. Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins beraten Sie ausführlich zu diesem Thema.

Veranstaltungen zu Betreuung und Vorsorge

19.03.2013, 18 Uhr: Kurs L3670 "Vorsorge geht uns alle an", efa, Hohenzollernstraße 24. Anmeldung über efa

 

16.04.2013, 17 Uhr: Dorotheenpark Seniorenzentrum, Horster Allee 7, Hilden. Anmeldung bei Susanne Benary-Höck, Tel. 0211 7353 392

 

22.04.2013, 17.30: Hospizgruppe Gerresheim. Anmeldung bei Susanne Benary-Höck, Tel. 0211 7353 392

 

14.05.2013, 18 Uhr: Kurs L3673 "Was machen Betreuerinnen/Betreuer eigentlich?", efa, Bastionstraße 6. Anmeldung über efa 

 

16.05.2013, 18 Uhr: Walter-Kobold-Haus, Einbrungerstraße 71, 40489 Düsseldorf. Anmeldung bei Susanne Benary-Höck, Tel. 0211 7353 392

 

18.07.2013, 18 Uhr: Walter-Kobold-Haus, Einbrungerstraße 71, 40489 Düsseldorf. Anmeldung bei Susanne Benary-Höck, Tel. 0211 7353 392

 

10.10.2013 und 12.11.2013: geplante Veranstaltungen bei der efa

Ansprechpartnerin

Betreuungsverein

Susanne Benary-Höck
Platz der Diakonie 3
40233 Düsseldorf
Tel. 0211 73 53 249
Fax 0211 73 53 558
E-Mail schreiben

Download

Arbeitshilfe für Ehrenamtliche
Faltblatt für Ehrenamtliche
Merkblatt zur Vorsorge
Formular Vorsorgevollmacht
Formular Betreuungsverfügung
Formular Patientenverfügung

Links

www.fachverband-betreuungsvereine.de
www.bmj.de
www.bioskop-forum.de