Opfer von Straftaten leiden oft sehr unter den Folgen der Tat. Die Erfüllung ihrer Zeugenpflicht ist deshalb eine schwere Bürde für sie. Besonders die Opfer schwerster Gewalt- und Sexualdelikte, Menschen mit geistigen, psychischen oder altersbedingten Beeinträchtigungen sowie Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe und Unterstützung beim Gang in den Zeugenstand.
Psychosoziale Prozessbegleitung wird von Fachkräften durchgeführt, die fachlich, persönlich und interdisziplinär qualifiziert sind.
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