Ein Leitfaden für den Umzug ins Pflegeheim

Unsere Expert*innen des sozialen Diensts haben das Wichtigste zum Umzug ins Pflegeheim für Sie zusammengestellt

Eine Bewohnerin liest etwas in ihrem Zimmer

Unterlagen für den Einzug

  • Anmeldebogen des Pflegeheims/Fragebogen für pflegende Angehörige
  • Biografie-Bogen
  • aktuelle ärztliche Atteste/Befunde
  • Nachweis über den Pflegegrad von der Pflegekasse
  • Rentenbescheide oder andere Vermögensnachweise
  • ggfs. Heimnotwendigkeitsbescheinigung von der Pflegekasse
  • ggfs. Überleitungsbogen vom Krankenhaus, der häuslichen Pflege oder der Kurzzeitpflege
  • elektronische Gesundheitskarte
  • Personalausweis
  • Antrag auf Befreiung von GEZ-Gebühren
  • Vorsorgevollmacht, falls vorhanden
  • Patientenverfügung, falls vorhanden
  • Schwerbehindertenausweis in Kopie
  • Bescheinigung über die Befreiung von Rezeptgebühren

Kosten für die stationäre Pflege

Kosten für die Pflegeleistung: Diese Kosten hängen vom gewährten Pflegegrad ab, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird.

Unterkunfts- und Verpflegungskosten: Diese Kosten sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich – unabhängig vom bewilligten Pflegegrad. Hierunter fallen Kosten für die Reinigung des Zimmers, fürs Wäschewaschen, für alle Mahlzeiten und die Miete für den Wohnraum.

Investitionskosten: Auch diese Kosten sind unabhängig vom Pflegegrad, sie hängen vom Baujahr und den Instandhaltungsaufwendungen der Einrichtung ab. Die Kosten sind für die Werterhaltung des Gebäudes bestimmt.

Altenpflegeumlage: Im Land NRW tragen alle Einrichtungen und alle stationär oder ambulant versorgten Pflegebedürftigen gemeinsam die Ausbildungskosten für Menschen, die in der Pflege arbeiten.

Finanzielle Hilfen

Pflegewohngeld: Es gibt die Möglichkeit, die Investitionskosten durch das sogenannte Pflegewohngeld abzudecken – ob es bewilligt wird, ist aber vom Einkommen bzw. Vermögen des Pflegebedürftigen abhängig.

Hilfe zur Pflege: Wenn Vermögen und Einkommen des Pflegebedürftigen (und des Ehegatten oder ggfs. der Kinder) nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden.

Die Experten des sozialen Diensts in den Pflegeeinrichtungen beraten umfassend zu allen Themen rund um das Leben im Pflegeheim.