Unser Betreuungsverein steht Ihnen zur Seite

Beratung und Unterstützung für Betreute und ehrenamtliche Betreuer

Unser Betreuungsverein - Ihre Experten rund um gesetzliche Betreuung

Jeder Mensch hat Rechte, doch manche Menschen können diese nicht selbst wahrnehmen. Wenn etwa geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen keine selbstständigen Entscheidungen treffen können, kann ein*e gesetzliche*r Betreuer*in für sie bestellt werden. Er*sie wird vom Betreuungsgericht eingesetzt und nimmt die Interessen des Betreuten in den vom Betreuungsgericht definierten Aufgabenbereichen gerichtlich und außergerichtlich wahr.

Was machen Betreuungsvereine eigentlich genau?

Wann und wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Definition

Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zeitweise oder auf Dauer selbständig zu regeln - zum Beispiel finanzielle, Wohnungs- oder Heimangelegenheiten, medizinische Versorgung oder ärztliche Behandlung. In diesem Fall wird einem anderen Menschen ein Vertretungsrecht eingeräumt. Ein*e solche*r gesetzliche*r Vertreter*in heißt im Bürgerlichen Gesetzbuch "Betreuer*in". Der*die Betreuer*in wird durch das Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert.

Antragsverfahren

Die Betreuung kann sowohl auf Antrag eines kranken oder behinderten Menschen eingerichtet werden als auch durch Anregung von dritter Seite. In beiden Fällen ist das zuständige Amtsgericht, also in der Regel das Amtsgericht Düsseldorf in Absprache mit der Betreuungsstelle der Stadt Düsseldorf, zur Ermittlung verpflichtet. Ein Arzt muss bescheinigen, dass eine Krankheit oder Behinderung vorliegt und eine gesetzlichen Betreuung notwendig ist. Von der Betreuungsstelle der Stadt Düsseldorf wird ein Sozialbericht erstellt, aus dem hervorgeht, ob eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist oder andere Beratungs- oder Betreuungsangebote in Betracht kommen.

Dauer

Das Amtsgericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer*in und definiert in der so genannten Bestellungsurkunde seine Aufgaben, zum Beispiel die Verwaltung des Vermögens oder die medizinische Versorgung. Die gesetzliche Betreuung wird durch das Amtsgericht immer befristet, kann aber verlängert werden.

Betreute Person mit Angehöriger

Beratung und Unterstützung für Angehörige

Nahe Angehörige, Eltern, Kinder und Ehegatten sollen bei der Auswahl der*des Betreuer*in vorrangig berücksichtigt werden. Sie können als Betreuer*in nur dann abgelehnt werden, wenn der potenziell Betreute selbst dies nicht wünscht, ein Interessenskonflikt zu befürchten ist oder ernste Zweifel an der Eignung bestehen. Es besteht aber keine Verpflichtung zur Übernahme der Betreuung durch einen Angehörigen.

Oft übernimmt ein Familienmitglied die Betreuung aber ehrenamtlich. Wenn Sie sich als Angehöriger bei dieser Aufgabe Beratung und Begleitung wünschen, können Sie sich an den Betreuungsverein wenden. Stellt sich heraus, dass die Betreuung der*des Angehörigen sehr schwierig und anspruchsvoll ist und/oder Sie sich überfordert fühlen, kann die Betreuung an eine unserer Fachkräfte übertragen werden.

Mittlerweile haben auch viele Angehörige oder Freunde eine Vorsorgevollmacht. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich auch gerne an uns.


Ehrenamtliche Betreuer*innen

Nicht immer ist es nötig, dass ein*e hauptamtlicher Betreuer*in die Interessen einer*eines Betreuten wahrt. Deshalb werden die Hälfte aller in Deutschland geführten Betreuungen ehrenamtlich geführt. In Düsseldorf werden zur Zeit etwa 3.000 Menschen durch ehrenamtliche Betreuer*innen begleitet. Davon sind die meisten nahe Angehörige des betreuten Menschen.

Es gibt aber immer mehr Menschen, die jemanden ehrenamtlich betreuen, der ihnen bisher fremd war. Der Betreuungsverein der Diakonie in Düsseldorf begleitet über 100 ehrenamtlich engagierte Menschen, von denen gut 10 Prozent als Bevollmächtigte tätig sind. Sie alle werden von fach- und sachkundigen hauptamtlich Mitarbeitenden unterstützt.

Ehrenamtliche Betreuer*innen können unsere regelmäßigen Fortbildungen sowie unser Beratungsangebot kostenlos nutzen.

Mehr zum Thema in unserem Online-Magazin

Ehrenamtliche Betreuuerin

Werden Sie ehrenamtliche Betreuer*in

Sie sind ein aktiver und sozial engagierter Mensch und führen eine ehrenamtliche Betreuung oder interessieren sich dafür? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Als ehrenamtliche*r Betreuer*in sind Sie Dolmetscher*in, Vermittler*in, Helfer*in, Psycholog*in, Manager*in und Sozialarbeiter*in in einer Person. Als verantwortungsvolle*r Mitbürger*in setzen Sie sich mit Ihrer Lebenserfahrung für andere Menschen ein. Dies kann ein*e Angehörige*r, ein*e Bekannte*r oder eine Ihnen fremde Person sein.

Und weil Sie einen anderen Menschen unterstützen wollen, unterstützen wir Sie. Die Mitarbeiter*innen unseres Betreuungsvereins stehen Ihnen bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe zur Seite.

  • Wir bieten Ihnen ein ausführliches Erstberatungsgespräch an.
  • Wir unterstützen Sie bei auftretenden Schwierigkeiten in der Betreuungsführung.
  • Sie erhalten von uns kontinuierliche Informationen zum Thema Betreuung.
  • Wir bieten qualifizierte Fortbildungen.
  • Wir organisieren einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit anderen Ehrenamtlichen.
  • Wir versichern Ihre Tätigkeit im Rahmen der ehrenamtlichen Betreuung.

Beratung zu Vorsorge-Themen

Eine Krankheit, ein Unfall oder zunehmendes Alter können jeden Menschen in die Situation bringen, dass er seine Wünsche und Vorstellungen nicht mehr äußern kann. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind die geeigneten Möglichkeiten, wie Sie schon jetzt Ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich. Machen Sie noch heute einen Termin mit uns aus.

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vollmacht können Sie nahe Angehörige oder andere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, Rechtsgeschäfte für Sie zu erledigen sowie Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie dies nicht mehr selbst können. Die Vollmacht ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen autonomen Partnern. Die*der Vollmachtnehmer*in kann nach Vorlage der Original-Vollmacht direkt handeln. Die*der Vollmachtgeber muss bei der Erstellung der Vollmacht geschäftsfähig sein. Die Basis einer jeden Vollmacht ist absolutes Vetrauen.

Einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht finden Sie zum Beispiel auf der Website des Justizministeriums NRW

Wir beraten auch bei bestehenden Vollmachten.

Betreuungsverfügung

Auch wenn Sie keine nahen Angehörigen haben, können Sie sich mit Hilfe einer Betreuungsverfügung absichern. Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie nicht dem Wohl der zu betreuenden Person zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt.

Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für die*den Betreuer*in, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

Patientenverfügung

Immer mehr Menschen sehen in neuen medizinisch-technischen Möglichkeiten nicht mehr nur einen Fortschritt im Sinne des Erhalts der Gesundheit, sondern haben Angst, gegen ihren Willen am Leben erhalten zu werden. Patientenverfügungen sind eine Möglichkeit, Wünsche und Vorstellungen festzulegen, an die sich die behandelnden Ärzte halten müssen.

Da es bei dem Erstellen einer Patientenverfügung einiges zu beachten gibt, finden Sie an dieser Stelle kein vorgefertigtes Formular, obwohl es inzwischen einige Vordrucke gibt, die der aktuellen Rechtsprechung angepasst wurden. Nutzen Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung das Beratungsangebot der Ärzte und von den Betreuungsvereinen.

Erste wichtige Informationen zur Patientenverfügung finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz.

Mit der Blauen Karte der Diakonie Düsseldorf haben Sie die Möglichkeit, wichtige Daten zu hinterlegen: Wenn Sie in einem Notfall dann nicht selbst über sich Auskunft geben können, werden die Personen, die Sie als Bezugspersonen oder  Bevollmächtigte benannt haben, kontaktiert und über Ihren Aufenthaltsort informiert. Außerdem können Rettungskräfte und Ärzt*innen über die von Ihnen gemachten Angaben zu Allergien und wichtigen Medikamenten in Kenntnis gesetzt werden.