Damit Sie bestmöglich versorgt sind

Unsere Pflegeberatung

Verpflichtende Pflegeberatung - damit Sie über Ihre Ansprüche informiert sind

Sie haben Fragen zu den Themen Pflege, Betreuung, Wohnen oder Soziale Vorsorge?  Wir besuchen und beraten Sie (und Ihre Angehörigen) über alle Möglichkeiten der Unterstützung - damit Sie im Alter bestmöglich versorgt sind.

Verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Sie haben einen Pflegegrad (2 bis 5) und beziehen Pflegegeld. Ihre Pflegekasse möchte sich von Ihrer Versorgungslage überzeugen und fordert Sie und Ihre Pflegeperson dazu auf, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir sind für Sie da. 

Pflegeberatung nach §45 SGB XI

Sie pflegen einen Angehörigen und wünschen sich etwa zu Pflegetechniken mehr Wissen und Know-how? Wir bieten Ihnen individuelle sowie Gruppenschulungen an – mit praktischen Tipps, um tägliche Anforderungen zu meistern. Die Beratungskosten trägt Ihre Pflegekasse. 
 

Verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI - die wichtigsten Fragen

Viele Menschen pflegen ihre Angehörigen zu Hause. Manche lassen sich dabei von einem Pflegedienst helfen. Es gibt aber auch viele Pflegende, die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen und ihre Angehörigen ohne zusätzliche Unterstützung zu Hause betreuen. Diese Pflegenden bzw. ihre Angehörigen sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von Fachleuten beraten zu lassen.

So soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Pflegebedarf bestmöglich versorgt und über ihre Ansprüche informiert sind, zum Beispiel darüber, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Diese Beratung für Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 ist im §37 Absatz 3 SGB XI geregelt und kann nur von speziell dafür ausgebildeten Pflegeberater*innen durchgeführt werden, zum Beispiel von den Pflegeberater*innen der Diakonie Düsseldorf. 

Wenn die Pflegekasse sich informieren möchte, wie Sie als pflegebedürftiger Mensch versorgt sind, teilt sie dies dem Angehörigen, der Sie pflegt, bzw. Ihrer Pflegeperson, wie es fachsprachlich heißt, schriftlich mit. Diese kann dann mit einem Pflegedienst ihrer Wahl einen Termin vereinbaren, etwa mit der Ambulanten Pflege der Diakonie Düsseldorf.

Zum vereinbarten Termin kommen unsere Mitarbeitenden zu Ihnen nach Hause und schauen sich an, wie Sie versorgt sind. Dabei nehmen die Pflegeberater*innen in den Blick, welche individuellen Hilfen Sie benötigen und welche Unterstützung Sie bereits erhalten. Außerdem haben unsere Pflegeberater*innen ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte und die Ihrer pflegenden Angehörigen. Dabei erklären sie, welche finanziellen Leistungen und ganz praktischen Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. 

Thema kann auch sein, welche unterstützenden Angebote es gibt, damit Sie sicher und umsorgt im eigenen zu Hause alt werden können. Dies können zum Beispiel ambulante Pflege- oder Betreuungsleistungen sein oder die tageweise Betreuung in der Tagespflege. Auch Angebote der offenen Seniorenarbeit oder Besuchsdienste können einen wichtigen Beitrag leisten, um soziale Teilhabe zu ermöglichen und Angehörige zu entlasten. Auf Wunsch vermitteln die Pflegeberater*innen der Diakonie Düsseldorf in entsprechende Angebote. 

Die oder der Pflegeberater*in dokumentiert das Beratungsgespräch und leitet das von den der Pflegeperson unterzeichnete Dokument im Anschluss an die Pflegekasse weiter. Damit ist sichergestellt, dass Sie weiter wie gewohnt ihr Pflegegeld erhalten. 

Bei Pflegegrad 2 und 3 sind halbjährliche Termine verpflichtend, ab dem Pflegerad 4 vierteljährlich.

Sobald unsere Mitarbeitenden von der Pflegeberatung sich ein Bild von Ihrem aktuellen Unterstützungsbedarf gemacht haben, können Sie eine gute Einschätzung abgeben, ob eine Höherstufung angemessen ist. Sie beraten Sie gerne, wie Sie die Höherstufung beantragen und auf was zu achten ist. Wenn Sie unsicher sind, ist es auch möglich, sich bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, durch eine Fachkraft des Pflegedienstes oder die Pflegeberatung begleiten zu lassen. Dies ist mit einer Gebühr verbunden. Sprechen Sie unsere Mitarbeitenden gerne darauf an.

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse und bei privat Versicherten die Private Krankenversicherung – für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die Beratung somit kostenlos. Sie müssen auch nicht in Vorkasse gehen, der Pflegedienst kümmert sich um die Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern.  

Ja, Sie suchen sich selbst einen Pflegedienst aus, der diese Beratung in Ihrem Stadtbezirk anbietet.

Menschen mit Pflegegrad 1 oder Menschen, die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, können zwei Mal im Jahr eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Auch diese Beratung ist für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenlos. Für Angehörige, die ein Familienmitglied zu Hause pflegen, gibt es außerdem die Möglichkeit, an Pflegeschulungen teilzunehmen. Dort werden Pflegetechniken vermittelt und praktische Tipps gegeben, um die täglichen Anforderungen zu meistern. Die Beratungskosten trägt die Pflegekasse. 

Sie erhalten von Ihrer Pflegekasse die Aufforderung, einen Nachweis über die Beratung nach § 37.3 SGB XI in einer bestimmten Frist einzureichen. Sollte der Nachweis nicht innerhalb der Frist erfolgen, kann eine Kürzung oder sogar eine Streichung des Pflegegeldes drohen. Sprechen Sie uns an, gerne holen wir in einer solchen Situation die Beratung kurzfristig nach, so dass es nicht zu Einbußen für Sie kommt.

Beratungshotline Leben im Alter

mo bis fr:
9.30 bis 17 Uhr 
0211 7 35 35 51

Mehr zur Hotline

Wenn Sie zuhause Unterstützung brauchen

Tagespflege

Wir holen Sie morgens ab und betreuen Sie den Tag über. Für nette Gesellschaft sorgen wir ebenso wie für anregende Beschäftigung - Mahlzeiten inklusive.

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