Unsere FAQ: Das Wichtigste zur Suchthilfe der Diakonie Düsseldorf 

Sie haben noch Fragen zu unseren Angeboten? Sie brauchen mehr Informationen? Unsere FAQ liefern Ihnen erste Antworten und weitergehende Informationen.

Allgemeine Fragen

Für das Vorliegen einer Abhängigkeit sprechen bestimmte Diagnosekriterien wie zum Beispiel:

  • ein starker Zwang, die Substanz zu konsumieren oder ein unerwünschtes Verhalten auszuüben
  • der Verlust der Kontrolle über den Konsum (von Alkohol, Medikamenten, illegalen Drogen) oder das Verhalten (Glücksspiel, Mediennutzung)
  • die Vernachlässigung wichtiger Dinge wie den Beruf, die Familie und/oder Freundschaften zugunsten des Suchtmittels.

Um zu einer ersten Einschätzung zu gelangen, kann ein sogenannter Selbsttest (Selbsttest Alkohol, Selbsttest Glücksspiel, Selbsttest Mediensucht, Selbsttest Medikamente) wichtige Hinweise geben, grundsätzlich können Sie diese komplexe Frage aber gerne auch im Rahmen des Erstgespräches und der sich ggf. anschließenden Beratung mit uns klären und insbesondere herausfinden, wie Sie mit der Antwort auf Ihre Frage nun umgehen können.

Nein, alle Beratungsleistungen – sei es für die Betroffenen oder deren Angehörige, sei es für die Einzelberatungen oder für die Teilnahme an Gruppenangeboten - sind kostenfrei. Sollte für Sie eine weiterführende Therapie in Frage kommen, so kommen hier als Kostenträger in aller Regel die Rentenversicherungen oder die Krankenkassen in Betracht. Wir helfen Ihnen dann bei der Antragstellung und kümmern uns um die Übernahme der Kosten. 

Ja, für Angehörige bieten wir Clearinggespräche, Erstgespräche, eine individuelle Einzelberatung und die Teilnahme an der Informations- sowie der Angehörigengruppe an.

Nein, einen Entzug bzw. eine sogenannte Entgiftungsbehandlung können Sie bei uns nicht machen, da diese in aller Regel stationär in einer speziellen Klinik durchgeführt wird. Mit diesen Kliniken arbeiten wir aber eng zusammen, und wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, eine geeignete Klinik für eine stationäre Entgiftungsbehandlung zu finden oder mit Ihnen über mögliche Alternativen zu sprechen.

Wir arbeiten in der Beratung, in der ambulanten Therapie und in der tagesklinischen Behandlung mit den Trägern der Selbsthilfegruppen in Düsseldorf (z.B. Kreuzbund, AA, Guttempler, LeuchtTurm, NA) zusammen und sind Ihnen gerne dabei behilflich, eine für Sie geeignete Selbsthilfegruppe zu finden. Dabei stellen sich die Selbsthilfegruppen regelmäßig in der Informationsgruppe, in den Rehabilitationsgruppen, in den Nachsorgegruppen und in der Tagesklinik vor und vermitteln dort einen Eindruck davon, was es heißt, eine Selbsthilfegruppe regelmäßig zu besuchen und wie dies als Unterstützung erlebt werden kann. Klient*innen, die bei uns im Haus eine Rehabilitationsbehandlung durchgeführt haben, haben zudem die Möglichkeit, sich an einen unserer Freundeskreise anzuschließen.

Wir beraten und behandeln Menschen mit Schwierigkeiten im Umgang mit Alkohol, mit Medikamenten, mit dem (Online-) Glücksspiel und Menschen, die Schwierigkeiten im Umgang mit Medien und internebezogenen Angeboten haben. Für Menschen, die in erster Linie illegale Drogen konsumieren sind wir zwar nicht die/der erste Ansprechpartner*in, arbeiten aber eng mit den Drogenberatungsstellen in Düsseldorf und Umgebung zusammen und sind Ihnen bei der Suche nach und der Kontaktaufnahme in eine geeignete Einrichtung gerne behilflich.

Wenn sie schon einmal über eine längere Zeit abstinent von Ihrem Suchtmittel gelebt haben, vielleicht nachdem Sie eine Behandlung gemacht haben, dann ist es bei einem Rückfall wichtig, diesen ernst zu nehmen und ggf. direkt wieder Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle aufzunehmen, um zu besprechen, welche weiteren Maßnahmen nun sinnvoll sind. Deshalb zögern Sie nicht und schämen Sie sich nicht für Ihren Rückfall, sondern werden Sie aktiv und nehmen Sie (wieder) Kontakt zu uns auf. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in der Sprechstunde. Wenn Sie wollen benennen Sie dabei auch die/den Ansprechpartner*in, der schon früher für Sie zuständig war und knüpfen Sie an eine gute Erfahrung an.

Ob es Ihnen möglich sein wird, kontrolliert zu trinken bzw. einen kontrollierten Umgang mit dem Suchtmittel zu haben, mit dem Sie aktuell Probleme haben, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie bereits von diesem Suchtmittel abhängig sind und ggf. auch, ob Sie schon Versuche unternommen haben, kontrolliert mit dem Suchtmittel umzugehen und wie diese verlaufen sind. Die Beratungsphase gilt unter anderem der Klärung der Frage, ob Sie abhängig sind. Sollten Sie im Verlauf der Beratung zu der Überzeugung kommen, dass diese Grenze noch nicht überschritten ist, so steht Ihnen frei zu entscheiden, einen (erneuten) kontrollierten Umgang mit dem Suchtmittel zu versuchen. Es gibt Einrichtungen, die hierfür extra Kurse zum Beispiel zum kontrollierten Trinken (Selbstkontrolltraining) anbieten. Dieses Angebot halten wir jedoch nicht vor.

Fragen zum Erstkontakt

Sie melden sich in allen Fällen idealerweise telefonisch für ein Erstgespräch in einer unserer Sprechstunden an (fester Sprechstundentermin oder offene Sprechstunde) und klären dann alle weitere Fragen mit einer/einem unserer Berater*innen.

Wenn Sie an einer tagesklinischen Behandlung (ganztägig-ambulante Rehabilitation) interessiert und schon an eine Beratungsstelle angebunden sind, dann vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin für ein Vorgespräch in der Tagesklinik. Dabei melden Sie sich bei uns, hinterlassen Ihre Telefonnummer und werden dann von derjenigen/demjenigen Bezugstherapeut*in der Tagesklinik angerufen, der/die auch das Vorgespräch mit Ihnen durchführen wird.

Nein, alle Beratungsleistungen – sei es für die Betroffenen oder deren Angehörige, sei es für die Einzelberatungen oder für die Teilnahme an Gruppenangeboten - sind für Sie kostenfrei. Sollte für Sie eine weiterführende Therapie in Frage kommen, übernehmen die Rentenversicherungen oder die Krankenkassen die Kosten. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und kümmern uns um die Übernahme der Kosten. Als Wohlfahrtsunternehmen freuen wir uns aber natürlich jederzeit über Spenden.

Für das erste Gespräch nehmen wir uns 45 Minuten Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Zu Beginn füllen Sie außerdem einen Fragebogen aus, mit dessen Hilfe wir uns einen Überblick über ihre aktuelle Situation schaffen können und zusätzlich zu dem, was Sie uns im Gespräch berichten, mit Ihnen zu einer ersten Einschätzung kommen können.

Die Erfahrung zeigt, dass es wahrscheinlicher ist, dass ein Gespräch auch wirklich zustande kommt, wenn der Betroffene den Termin selbst vereinbart und hierzu raten wir auch unbedingt. Gerne können Sie als Angehöriger den Betroffenen dabei aber unterstützen und ggf. vorher schon einmal Kontakt aufnehmen.

Um einen individuellen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, können Sie anrufen, aber natürlich auch gerne selbst vorbeikommen. Für das Erstgespräch selbst und um Sie kennenzulernen möchten wir uns Zeit nehmen und deshalb ist ein Termin für ein Erst- oder Clearinggespräch nur nach vorheriger Terminvereinbarung und nach Anmeldung in der offenen Sprechstunde möglich.

Fragen zur Therapie

Das Suchtberatungs- und Therapiezentrum bietet für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen die ambulante Therapie (ambulante Rehabilitation) in der Fachambulanz und die tagesklinische Behandlung (ganztägig–ambulante Rehabilitation) in der Tagesklinik an. Für Abhängige von illegalen Drogen gibt es im Therapieverbund Düsseldorf außerdem die Möglichkeit, eine ambulante Therapie (ambulante Rehabilitation) und in der Tagesklinik eine tagesklinische Behandlung (ganztägig-ambulante Rehabilitation) zu machen. Für Glückspieler*innen oder Menschen mit internetbezogenen Störungen führen wir die ambulante Therapie (ambulante Rehabilitation) durch. Außerdem vermitteln wir Menschen mit Alkohol-, Medikamenten, Glücksspiel- und Medienabhängigkeit in stationäre Therapien.

Nein, alle Beratungsleistungen – sei es für die Betroffenen oder deren Angehörige, sei es für die Einzelberatungen oder für die Teilnahme an Gruppenangeboten - sind kostenfrei. Sollte für Sie eine weiterführende Therapie in Frage kommen, so kommen hier als Kostenträger in aller Regel die Rentenversicherungen oder die Krankenkassen in Betracht. Wir helfen Ihnen dann bei der Antragstellung und kümmern uns um die Übernahme der Kosten. 

Die ganztägig-ambulante Therapie (Tagesklinik) bietet an 6 Tagen in der Woche (montags bis samstags) ein umfangreiches Therapieprogramm bestehend aus Gruppen- und Einzeltherapie, Rückfallprophylaxe, ärztlichen Untersuchungen und Beratungen, Ergo- und Kunsttherapie, Sport- und Bewegungstherapie, Ernährungsberatung, Freizeitgestaltung, Angehörigengesprächen, Kontakten zu Selbsthilfegruppen etc. an.

Sie kommen morgens zu uns in die Klinik und verbringen den Tag mit Ihrer Bezugsgruppe im Therapieprogramm, am Nachmittag gehen Sie dann wieder nach Hause und können so auch Ihrem Familien- oder sozialen Leben weiter nachgehen. Für die Dauer der tagesklinischen Behandlung sind sie arbeitsunfähig – können also Ihrem Beruf nicht nachgehen und erhalten ggf. Übergangsgeld z.B. durch die Rentenversicherung. Während der gesamten Dauer der tagesklinischen Behandlung haben Sie eine(n) feste(n) Bezugstherapeut*in, die/der in allen Fragen an Ihrer Seite ist.

Eine ambulante Therapie (ambulante Rehabilitation) dauert in der Regel ein Jahr und beinhaltet 80 Therapieeinheiten. Sie kann um ein weiteres halbes Jahr auf anderthalb Jahre und 120 Therapieeinheiten verlängert werden. Die Tagesklinik-Behandlung (ganztägig-ambulante Therapie) dauert - abhängig vom Suchtmittel - zwischen 12 und 20 Wochen. Auch diese Behandlung kann in Einzelfällen verlängert, aber ggf. auch verkürzt werden. Die stationären Therapien, in die wir vermitteln, dauern zwischen acht und 26 Wochen. Auch diese Dauer ist abhängig von dem konsumierten Suchtmittel und ggf. auch anderen Faktoren.

Ja, nach einer regulär abgeschlossenen Rehabilitation in einer Klinik oder in der Tagesklinik führen wir je nachdem, was zuvor in der Klinik beantragt und durch den Kostenträger bewilligt wurde, sowohl eine ambulante Weiterbehandlung als auch eine sogenannte Suchtnachsorge durch.

Bei der ambulanten Weiterbehandlung nehmen Sie – wie bei der ambulanten Rehabilitation auch - einmal wöchentlich an einer Gruppentherapiesitzung in einer festen Bezugsgruppe teil und führen alle zwei Wochen ein Gespräch in der Einzeltherapie bei Ihrer/Ihrem festen Bezugstherapeut*in. Zudem finden alle zwei Monate sogenannte Intensivabande in der Gruppentherapie statt, zwei Mal im Jahr wird ein Angehörigenabend durchgeführt und außerdem besteht die Möglichkeit, jederzeit Angehörigengespräche und bei Bedarf auch Krisengespräche wahrzunehmen. Die ambulante Weiterbehandlung dauert in der Regel bis zu sechs Monaten und kann bei Bedarf auch verlängert werden. Sehr wichtig ist, dass Sie die Weiterbehandlung innerhalb von einer Woche nach der Entlassung aus der Klinik antreten. Am besten melden Sie sich für einen ersten Termin noch während der Behandlung in der Klinik. Rufen Sie uns einfach an!

Bei der Nachsorge nehmen Sie einmal in der Woche an einer festen Nachsorgegruppe teil und haben außerdem eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner auf therapeutischer Seite, mit der/dem Sie auch Einzelgespräche durchführen. Die Nachsorge dauert in der Regel 4 bis 6 Monate und muss innerhalb von 3 Monaten nach der Entlassung aus der Klinik/Tagesklinik angetreten werden. Am besten melden Sie sich noch während Sie in der Klinik/Tagesklinik sind, um möglichst übergangslos direkt in die Nachsorge zu starten. Nach unserer Erfahrung ist dies die beste Möglichkeit, damit Sie am Ball bleiben und nach der Entlassung nicht wieder in alte Muster fallen, um dann vielleicht wieder zu einem Suchtmittel zu greifen.

Unsere Tagesklinik bietet eine substitutionsgestützte Rehabilitationsbehandlung an. Hierfür müsste im Vorfeld genau geklärt werden, mit welcher Eingangsdosierung Sie zu uns kommen können. Es muss sichergestellt werden, dass Sie beikonsumfrei sind. Während der Behandlung werden Sie von unserer kooperierenden Substitutionsärztin substituiert, können aber darüber hinaus ganz normal am Therapiealltag in der Tagesklinik teilnehmen. Melden Sie sich in Absprache mit Ihrem/Ihrer Drogenberater*in gerne für ein Vorgespräch in der Tagesklinik, um alles Weitere zu besprechen.

Unsere Tagesklinik hat eine Anerkennung nach §35 BtmG und so führen wir auch Entwöhnungsbehandlungen durch, die in diesem Zusammenhang von der Justiz als „Therapie statt Strafe“ anerkannt sind. Jedoch muss klar sein, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine tagesklinische Behandlung trotzdem gegeben sein müssen. Damit ist insbesondere eine ausreichende Bereitschaft, sich auf die Behandlungsangebote einzulassen und eine hohe Eigenverantwortung im Hinblick auf die Einhaltung der Suchtmittelfreiheit gemeint.

Sollten Sie sich nicht ausreichend stabil fühlen oder kein soziales Umfeld haben, in dem sie sich ausreichend stabil und unterstützt fühlen, dann raten wir zu einer stationären Behandlung, in der Sie mehr Schutz und Stabilisierung von Außen erfahren und mehr Distanz zu einem Umfeld bekommen können, in dem Sie sich nicht ausreichend unterstützt fühlen. Diese Fragen möchten wir in jedem Fall in einem Vorgespräch am besten vor der Antragstellung klären. Wir freuen uns, wenn Sie selbst vorab Kontakt zu uns aufnehmen.