Rita Schulz:
Sie wollen über den Tod hinaus etwas Gutes bewirken. Und zwar in einem Bereich, den sie selbst bestimmen, in der Pflege etwa, der Jugend- oder Arbeitslosenhilfe oder für suchtkranke oder wohnungslose Menschen. Oft handelt es sich um ein Themenfeld, das den Menschen zu Lebzeiten am Herzen lag. So war es auch im Fall einer älteren Dame, die kürzlich verstorben ist und die Stiftung für Diakonie Düsseldorf als Erbin in ihrem Testament eingesetzt hat. Sie wollte, dass ihr Vermögen über ihren Tod hinaus vor allem für die Bildung von benachteiligten Mädchen verwendet wird. Das war ihr Herzenswunsch. Wir sorgen dafür, dass ihr Erbe diesem Zweck zugutekommt und dass Ideen und Werte, die ihr zu Lebzeiten wichtig waren, in Zukunft fortwirken.
Rita Schulz:
Oft spielen ganz persönliche Erfahrungen eine Rolle. So war es auch bei der älteren Dame. Sie wusste, dass die Diakonie Düsseldorf eine evangelische, soziale und gemeinnützige Einrichtung ist. Positive Erfahrungen von Bekannten – zum Beispiel ihrer Putzfrau – bestärkten sie darin, auf die Stiftung für Diakonie Düsseldorf zuzugehen. Wir haben uns mehrmals getroffen, und sie erzählte mir, dass ihr Mann – ein ehemaliger Professor – vor einigen Jahren verstorben war. Beide hatten keine Kinder. Sie selbst hatte als Notarin gearbeitet und war sehr patent. Was ihr Erbe angeht, hat sie alles allein in die Wege geleitet: ihr Testament geschrieben, es beim Amtsgericht hinterlegt und uns eine Kopie zukommen lassen. Auch Verwandten, ihrer Putzfrau und dem evangelischen Krankenhaus hat sie Vermächtnisse hinterlassen. Aber wir sind als Erben eingesetzt.
Rita Schulz:
Bei einem Vermächtnis wird ein Begünstigter mit einem Wertgegenstand, einer Geldsumme oder auch mit einem Wohnrecht bedacht. Der Vermächtnisnehmer erhält das im Testament versprochene Vermögen, geht aber keine weiteren Verpflichtungen ein. Erben dagegen übernehmen mit der Annahme des Erbes nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden und sonstige Verpflichtungen. Zudem wickeln sie den Nachlass ab.
Rita Schulz:
Ein Testament muss handschriftlich formuliert sein, mit Datum und Ortsangabe, und eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Testamente, die mit Computer oder Schreibmaschine verfasst werden, sind ungültig. Man sollte einer Person seines Vertrauens den Aufenthaltsort des Testaments nennen, man kann es gegen eine geringe Gebühr aber auch beim Nachlass- oder Amtsgericht hinterlegen. Wir empfehlen, sich vor dem Verfassen von einem Notar beraten zu lassen. Es ist auch möglich, das Testament vom Notar errichten zu lassen.
Rita Schulz:
Wir haben am Platz der Diakonie einen Gedenkstein errichtet, auf der die Namen derer eingraviert sind, die uns mit einem Erbe bedacht haben. Wir legen auch eine Erinnerungsbox an, mit Eheringen etwa, Hochzeitsbildern und anderen Dingen, die einen besonderen Wert für die Verstorbenen hatten. Im Fall von der älteren Dame, erinnern die Hochzeitsbilder an eine besondere Liebesgeschichte: Sie und ihr Mann lernten sich als Teenager in Ostdeutschland kennen und sahen sich 40 Jahre lang nicht. Im hohen Alter, als die jeweils ersten Ehepartner verstorben waren, trafen sie sich wieder. Sie zog für ihn nach Düsseldorf, später heirateten die beiden. Sie sprach sehr demütig von dem Glück, dass sie im Leben erfahren hat.
Die Stiftung der Diakonie Düsseldorf
Die Stiftung für Diakonie Düsseldorf ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf. Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital fördert die Stiftung die soziale Arbeit der Diakonie Düsseldorf.
Fragen rund um das Thema Testament, Erbschaften und Stiftungen beantworten Rita Schulz und Nathalie Schlüter unter Telefon 0211 7353 121 oder 0211 7353 263 oder per E-Mail an rita.schulz@diakonie-duesseldorf.de oder nathalie.schlueter@diakonie-duesseldorf.de. Bei Interesse schicken wir gerne Informationsmaterial und vermitteln Kontakte zu unabhängigen Anwälten und Notaren.