Fachberatung Kindertagespflege

Wir beraten und vermitteln, wenn Sie eine Kindertagespflegeperson suchen und helfen, wenn Sie eine Kindertagespflegeperson werden wollen

Kindertagespflege: Liebevolle Betreuung in familiärem Rahmen mit individuelle Förderung für die Jüngsten

Kindertagespflege für Kinder ist eine gesetzlich geregelte Betreuungsform mit familienähnlichem Charakter. In einer kleinen Gruppe von max. 5 Kindern begleitet eine Kindertagespflegeperson, die früher auch Tagesmutter oder Tagesvater genannt wurde, die Kinder bis zu ihrem Start in der Kita. Jede Kindertagespflegeperson wird auf ihre Eignung überprüft, hat erfolgreich an einer an einer Qualifizierung teilgenommen und besitzt eine Pflegeerlaubnis vom Amt für Soziales und Jugend.

Die Kinder werden im Haushalt der selbstständig tätigen Kindertagespflegeperson oder in anderen kindgerechten Räumlichkeiten betreut. 

 

Kind pflückt Gänseblümchen auf Wiese

Unsere Fachberatungsstelle für Kindertagespflege 


Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson suchen:

  • Wir informieren Sie zu den Rahmenbedingungen der Kindertagespflege
  • Wir erfragen Ihre Wünsche und Bedürfnisse in Sachen Betreuung
  • Wir bringen Sie in Kontakt mit Kindertagespflegepersonen, so dass Sie sich für den zu Ihnen und Ihrem Kind passenden Betreuungsort entscheiden können
  • Wir beraten Sie von der Entscheidung für eine Kindertagespflegestelle bis zur Eingewöhnung Ihres Kindes und während der gesamten Betreuungszeit
     

Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson werden wollen:

  • Wir informieren Sie über die persönlichen Voraussetzungen, zum gesetzlichen Rahmen, zum pädagogischen Auftrag und zu den Verdienstmöglichkeiten.
  • Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten zur Verwirklichung Ihrer eigenen Vorstellungen.
  • Wir führen die Überprüfung Ihrer Eignung im Auftrag des Amts für Soziales und Jugend durch.
  • Wir begleiten Sie auf Ihrem gesamten Weg in die Kindertagespflege.

Ihr Kontakt in den Stadtteilen

Sie interessieren sich für die Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege? Unser FAQ liefert Ihnen erste Antworten auf unterschiedliche Fragen rund um die Betreuung in der Kindertagespflege.

Das Wichtigste für interessierte Eltern

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte und geregelte Betreuungsform, schwerpunktmäßig für Kinder bis zum 3. Lebensjahr und bis zum Übergang in die Kita.

Aus pädagogischer Sicht ist die Betreuung in einer Kleingruppe für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren sehr gut geeignet. Die Nähe der Tagespflegeperson gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung. Tagespflegepersonen begleiten und fördern die Kinder in ihrer Entwicklung und ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander. Sie bekommen wertvolle Alltagsbildung, die die Voraussetzung für die spätere Bildung in Kita und Schule ist.

Kindertagespflege bedeutet

  • eine kleine überschaubare Gruppe, 
  • eine feste Bezugsperson,
  • eine familienähnliche Betreuungssituation, 
  • flexible Zeiten und 
  • eine individuelle Entwicklungsbegleitung

Bei einer Kindertagespflegeperson (früher auch Tagesmütter und Tagesväter genannt) werden bis zu maximal 5 Kinder in der Regel im Alter zwischen 0 und 3 Jahren betreut. In der Großtagespflege werden 9 Kinder von mindestens 2 Kindertagespflegepersonen betreut.

Jede dieser Kindertagespflegeperson ist fachlich und persönlich auf ihre Eignung überprüft, hat an einer Qualifizierung für die Kindertagespflege erfolgreich teilgenommen und besitzt eine Pflegeerlaubnis vom Amt für Soziales und Jugend.

 

Jedes Kind ab dem vollendeten 1. Lebensjahr besitzt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Von diesem Zeitpunkt an finanziert vom Amt für Soziales und Jugend die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson in vollem Umfang.

Vor dem 1. Geburtstag zahlt das Amt für Soziales und Jugend im notwendigen Umfang, wenn der Bedarf (z.B. durch eine Berufstätigkeit beider Eltern) bestätigt ist.

Analog zur Kindertageseinrichtung für Kinder erhebt die Stadt Düsseldorf auch in der Kindertagespflege für alle unter 3-jährigen Kinder einen einkommensabhängigen Elternbeitrag. Für Kinder ab 3 Jahren ist die Betreuung kostenfrei.

An die Kindertagespflegeperson zahlen Eltern lediglich einen Beitrag für die Verpflegung. Weitere Zahlungen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Wir beraten und informieren Sie zu allen Fragen rund um die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson

 

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Kindertagespflegeperson und bringen Sie mit Kindertagespflegepersonen in Kontakt. Hierfür erfragen wir Ihre Bedarfe und Wünsche, wie z.B. Betreuungsumfang, Betreuungsort, pädagogische Ausrichtung. Wir suchen für Sie dabei auch bei den anderen Fachberatungen und führen die Angebote zusammen.


Sie können dann ein Kennenlernen mit den Kindertagespflegepersonen vereinbaren. Anschließend entscheiden sich Kindertagespflegeperson und Eltern, ob und zu welchen genauen Konditionen ein (privatrechtlicher) Betreuungsvertrag zustande kommt. 
Wenn Sie einen Platz bei einer Kindertagespflegeperson erhalten haben, die der Diakonie angeschlossen ist, sind wir während der gesamt Betreuungszeit Ihres Kindes weiterhin für Sie da. Sie sollten sich ca. 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn bei der Fachberatung melden.

Die Beratung ist kostenlos und steht selbstverständlich allen Familien unabhängig von Nationalität und Konfession offen.

Ja, wenn Sie einen Platz bei einer Kindertagespflegeperson erhalten haben, die der Diakonie angeschlossen ist, sind wir weiterhin für Sie da. Wir beraten Sie als Eltern und die Kindertagespflegepersonen zu allen Fragen rund um die Betreuung während der gesamten Zeit. Wenn Ihre Kindertagespflegeperson mit einer anderen Fachberatung kooperiert, finden Sie dort Ihre*n Ansprechpartner*in.

Eine Mutter hält ihr kleines Kind im Arm

Das Wichtigste, wenn Sie eine Kindertagespflegeperson werden wollen

Wenn Sie sich vorstellen können, selber Kinder in der Kindertagespflege zu betreuen, informieren und beraten wir Sie gerne über die Voraussetzungen und Anforderungen, das Verfahren der Eignungsüberprüfung und über unsere Aufgaben als Ihre Fachberatungsstelle.

Eine Kindertagespflegeperson übt eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit aus, die zugleich viel Freude bringt. Sie betreut, erzieht und fördert bis zu maximal 5 Kinder, in erster Linie Kinder bis ca. zum 3. Lebensjahr. Dabei agiert sie stets liebevoll, einfühlsam und individuell. Sie arbeitet eng und partnerschaftlich mit den Eltern zusammen und kooperiert mit der Fachberatung; einige administrative Aufgaben muss sie natürlich auch erfüllen. 

Die Kindertagespflege zeichnet sich durch ihre Familienähnlichkeit und die enge Bindung zu einer festen Bezugsperson aus. Die Möglichkeiten, als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, sind dabei vielfältig. 

Eine Kindertagespflegeperson kann selbstständig oder angestellt sein. Sie betreut Kinder in ihrer eigenen Wohnung oder in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten. Auch eine Arbeit im Zusammenschluss mit einer anderen Kindertagepflegeperson in Form einer Großtagespflege stellt eine Möglichkeit dar.
Kindertagepflegepersonen können auch als Kinderfrauen im Haushalt der Familie des Kindes arbeiten.

Eine Kindertagespflegeperson erfüllt einen gesetzlichen Auftrag und erhält dafür für jedes Kind Geldleistungen vom Amt für Soziales und Jugend. Sie benötigt in jedem Fall eine Pflegeerlaubnis vom Amt für Soziales und Jugend, wenn sie ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchte. Hat die Person nachgewiesen, dass sie geeignet ist und auch geeignete Räumlichkeiten, wird eine Pflegeerlaubnis für 5 Jahre erteilt. 
 

  • Sie beschäftigen sich gerne mit Kindern, können sich in ihre Bedürfnisse einfühlen und sie liebevoll fördern? 
  • Sie sind verantwortungsbewusst, belastbar und geduldig? 
  • Sie sind bereit, Ihr pädagogisches Handeln zu reflektieren und mit Eltern und anderen beteiligten Stellen zu kooperieren? 
  • Sie sind offen für eine neue Herausforderung und die intensive Vorbereitung darauf?

Dann könnte die herausfordernde und zugleich wunderbare Tätigkeit als Kindertagespflegeperson die richtige für Sie sein. Wir informieren und beraten Sie zu den persönlichen Voraussetzungen, zum gesetzlichen Rahmen, zur Verwirklichung Ihrer eigenen Vorstellungen, zu Verdienstmöglichkeiten sowie zum pädagogischen Auftrag.

Wir unterstützen Sie auf Ihrem gesamten Weg in die Kindertagespflege und führen die Überprüfung Ihrer Eignung durch.

Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung haben, kann die Kindertagespflege für Sie ebenfalls ein reizvolles Arbeitsgebiet darstellen. 

Als Kindertagespflegeperson profitieren Sie von unserem umfangreichen Service. Ihr*e persönliche*r Ansprechpartner*in berät Sie individuell und steht Ihnen während der gesamten Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu allen Fragen zur Verfügung. 
Wir unterstützen Sie bei konzeptionellen Fragen, beraten Sie zu pädagogischen Themen und bieten Hilfe bei Konflikten mit Eltern.

Wir informieren Sie stets über alle aktuellen Veränderungen und Neuerungen rund um die Kindertagespflege. Daneben erhalten Sie von uns regelmäßig vielfältige Fortbildungen und Gruppenangebote. Wir helfen Ihnen, sich mit anderen Kindertagespflegepersonen zu vernetzen. Wenn sie freie Betreuungsplätze haben, vermitteln wir zwischen Ihnen und Familien, die eine Betreuung suchen.

Unsere Fachberatungsstelle ist auch für die Anstellungsträger einer Kindertagespflege da. Anstellungsträger sind Personen, die eine Tagespflegeperson anstellen. Als Anstellungsträger sind Sie Arbeitgeber und haben dann die üblichen arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeiten gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

Das Wichtigste für Anstellungsträger*innen

In der Kindertagespflege ergibt sich durch die rechtliche Gestaltung eine besondere Situation. Jede Kindertagespflegeperson benötigt für ihre Tätigkeit eine Pflegerlaubnis. Damit ist sie vollumfänglich eigenverantwortlich für ihr Handeln. Als Anstellungsträger*in haben Sie arbeitsrechtlich die Dienstaufsicht über Ihre Mitarbeiter*innen. Die Fachaufsicht über die Kindertagespflegestelle haben wir als, die vom Amt für Soziales und Jugend, beauftragte Fachberatung.

Um als Anstellungsträger/in tätig zu sein, müssen gesetzlich definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Wir informieren Sie zu den Voraussetzungen, um als Anstellungsträger/in tätig zu werden, sowie zum gesetzlichen Rahmen. Außerdem beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten, Grenzen und Herausforderungen als Anstellungsträger*in in Düsseldorf.

Auch Sie profitieren von unserem Service. Die zuständige Fachberatung berät Sie individuell zu konzeptionellen Fragen, zur Einhaltung der Vorgaben und zur Mitarbeiterführung. Wir stehen Ihnen während Ihrer gesamten Tätigkeit und in der Planungsphase zur Verfügung. 

Ihre angestellten Kindertagespflegepersonen werden von uns begleitet. Sie haben ebenfalls eine*n persönliche*n Ansprechpartner*in innerhalb der Fachberatung, die oder der sie zu pädagogischen Themen und auch bei Konflikten mit Eltern unterstützt.

Wir informieren Sie und Ihre Kindertagespflegepersonen stets über aktuellen Veränderungen und Neuerungen rund um die Kindertagespflege. Daneben erhalten Sie und ihre Mitarbeitenden von uns regelmäßig vielfältige Informationen zu Fortbildungen und Gruppenangebote. 

Bei freien Betreuungsplätzen vermitteln wir zwischen den Kindertagespflegepersonen und Familien, die eine Betreuung suchen.

Ihre Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen -  in den Stadtteilen

Edithe Wald-Tekieli, Mobil: 0174 339 07 06, Tel: 0211 60 10 11 65
Gabriele Wolters, Mobil: 0162 601 70 82, Tel: 0211 60 10 11 42
Violetta Samus, Mobil: 0174 339 92 73, Tel: 0211 60 10 11 3
Bethinne Ziegler, Mobil: 0173 899 71 41, Tel: 0211 60 10 11 24
Rouven Lubos Mobil: 01520 861 28 21, Tel: 0211 60 10 11 36

 

Edithe Wald-Tekieli, Mobil: 0174 339 07 06, Tel: 0211 60 10 11 65
Gabriele Wolters, Mobil: 0162 601 70 82, Tel: 0211 60 10 11 42
Violetta Samus, Mobil: 0174 339 92 73, Tel: 0211 60 10 11 3
Bethinne Ziegler, Mobil: 0173 899 71 41, Tel: 0211 60 10 11 24
Rouven Lubos Mobil: 01520 861 28 21, Tel: 0211 60 10 11 36

Heike Isenberg-Lauffer, Mobil: 0174 339 16 04, Tel: 0211 60 10 11 41
Sabine Böhnke, Mobil: 01520 861 03 16, Tel: 0211 60 10 11 37
Iris Jammer, Mobil: 0173 252 93 46, Tel: 0211 60 10 11 23
Silke van Leyen, Mobil: 0173 899 80 96, Tel: 0211 60 10 11 43
Alexandra Blumberg, Mobil: 01520 861 39 86, Tel: 0211 60 10 11 19

Heike Isenberg-Lauffer, Mobil: 0174 339 16 04, Tel: 0211 60 10 11 41
Sabine Böhnke, Mobil: 01520 861 03 16, Tel: 0211 60 10 11 37
Iris Jammer, Mobil: 0173 252 93 46, Tel: 0211 60 10 11 23
Silke van Leyen, Mobil: 0173 899 80 96, Tel: 0211 60 10 11 43
Alexandra Blumberg, Mobil: 01520 861 39 86, Tel: 0211 60 10 11 19

Sylvia Wegener, Mobil: 0152-08612161, Tel: 60 10 11 32